„Honigstreit“ – Urteil Nr. 1

8. Februar 2024

Eine Niederlage ist immer bitter, doch manchmal fällt diese so vernichtend aus, dass man eigentlich keine Lust mehr auf eine Wiederholung hat. So oder so ähnlich könnte sich Herr Böhmermann gefühlt haben, auch wenn man das natürlich nur spekulieren kann. Da ich im Rahmen einer Imkerreise im Ausland unterwegs war, konnte ich diesem herbeigesehnten Termin leider nicht persönlich beiwohnen. Meine Anwaltskanzlei hatte aber einen Vertreter geschickt, damit ich diese mit Spannung erwartete Entscheidung möglichst schnell aus erster Hand erfahre. Das Gericht hat sich vollumfänglich unserer Argumentation angeschlossen und die Abmahnung von Herrn Böhmermann krachend abgeschmettert. Für uns genauso erfreulich wie auch überraschend, denn Presse- und Medienrecht sind ein ganz heißes Eisen.

Aber Jan Böhmermann wäre nicht Jan Böhmermann wenn er das einfach so schlucken würde. Schon kurz nach der Urteilsverkündung positioniert sich sein Anwalt Dr. Torben Düsing mit den Worten: „In der Sache ‚Satire gegen Wirtschaft‘, geht die Satire natürlich in Berufung“ und so ist die nächste Runde vorm OLG auch bereits ausgemachte Sache. Zum Glück stecken unsere Bienen quasi noch im Winterschlaf, so dass wir aktuell auch genügend Zeit haben, uns auch auf diese Verhandlung gut vorzubereiten.

Foto: Claudia Hübschmann