BÖHMERMANN vs. BIENENMANN Vol. 1

16. Januar 2024

Nach stundenlangen Telefonkonferenzen mit unserer Anwaltskanzlei Lippert & Stachow, stapelweiser Aufarbeitung von Präzendenzfällen und zahlreichen schlaflosen Nächten war es endlich soweit. Die Gerichtsverhandlung! Im Mittelpunkt stand die Frage: Was darf Satire? Und vor allem auch: WER darf Satire? Herr Böhmermann hatte leider andere wichtige Termine, so dass ihn Herr Dr. Torben Düsing von der Kanzlei Preu Bohlig vertreten hat. Das öffentliche Interesse hatte sich als so groß erwiesen, dass die Verhandlung kurzerhand in den großen Schwurgerichtssaal verlagert worden ist, um auch möglichst vielen Interessierten eine Teilhabe zu ermöglichen. Die vorsitzende Richterin Frau Heike Kremz erwies sich als extrem gut vorbereitet und bot beiden Parteien an, sich auf einen Vergleich zu einigen.Das kam aber weder für uns noch für die Klägerin in Frage. So wechselten wir dann auch gleich in die Hauptverhandlung. Dort zeigte sich, dass sich beide Parteien unvereinbar gegenüber standen und keiner auch nur einen Millimeter von seiner Rechtsauffassung weichen wollte. Am Ende stand nur eines fest: der 08. Februar 2024 wird nochmal ein ganz spannender Tag werden, denn da wird das Urteil verkündet.

Foto: Dirk Sukow